Berliner Kleingärten dauerhaft gesichert
Mit dem Kleingartensicherungsgesetz werden alle Kleingärten auf landeseigenen Flächen per Gesetz grundsätzlich geschützt. Erstmalig werden damit 80% aller Kleingartenflächen in Berlin per Gesetz gesichert.
Mit dem Kleingartensicherungsgesetz werden alle Kleingärten auf landeseigenen Flächen per Gesetz grundsätzlich geschützt. Erstmalig werden damit 80% aller Kleingartenflächen in Berlin per Gesetz gesichert.