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Berliner Kleingärten dauerhaft gesichert

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Berliner Kleingärten dauerhaft gesichert

Mit dem Kleingartensicherungsgesetz werden alle Kleingärten auf landeseigenen Flächen per Gesetz grundsätzlich geschützt. Erstmalig werden damit 80% aller Kleingartenflächen in Berlin per Gesetz gesichert. 
5. März 2026

Viele Berliner Regierungen haben sich bisher daran versucht – dem aktuellen, CDU-geführten Senat ist es gelungen: Mit dem Kleingartensicherungsgesetz werden alle Kleingärten auf landeseigenen Flächen per Gesetz grundsätzlich geschützt. Erstmalig werden damit 80% aller Kleingartenflächen in Berlin per Gesetz gesichert. 

Damit endet nun auch die Zeit der Unsicherheit in vielen Kleingärten Berlins. Sie sind für viele Familien ein fester Teil des Alltags, für Vereine ein Stück Heimat und für die Stadt wichtiges Grün. Trotzdem standen gerade Anlagen auf landeseigenen Flächen immer wieder unter Druck, weil diese Flächen in einer wachsenden Stadt schnell in Konkurrenz geraten: Wohnungsbau, Straßen, Infrastruktur, Schulstandorte.

Mit dem neuen Kleingartenflächensicherungsgesetz, das Ende Februar im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, sind Kleingärten auf landeseigenen Flächen grundsätzlich geschützt. Flächen dürfen nicht aufgeben werden, wenn nicht Ersatzflächen in gleicher Größe zur Verfügung gestellt werden – und das Abgeordnetenhaus entscheidet über jeden Einzelfall. Für uns als CDU war dieser gesetzliche Schutz zentral, weil er endlich Verlässlichkeit schafft und das Ehrenamt in den Vereinen ernst nimmt.

In Marzahn-Hellersdorf sind wir an mehreren Stellen schon weiter gegangen und haben Kleingartenanlagen zusätzlich über Bebauungspläne abgesichert. Auch für Flächen in privatem Eigentum haben wir Schutz über Bebauungspläne angestoßen. Leider wurden diese Schritte im Jahr 2022 von der damaligen Stadtentwicklungsstadträtin der Linken nicht weiter verfolgt.

Tags:BerlinBiesdorfCDUHellersdorfKaulsdorfKGAKiezmacherKleingartenKleingärtenMahlsdorfMarzahnMarzahn-HellersdorfSenat
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